WISSENSWERTES
Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe zum Schutz der Umwelt
Seit dem 1.1.2007 ist die Rückgabe und Verwertung von Altfahrzeugen gesetzlich neu geregelt worden. Fahrzeughersteller und Importeure sind demnach verpflichtet, Altfahrzeuge ihrer Marke zurückzunehmen, ohne dass dem Letzthalter dadurch Kosten entstehen. Ziel ist es, das Altfahrzeug zum Schutz der Umwelt und zur Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe in einen geregelten Kreislauf zu übergeben*.
Citroën bietet heute ein flächendeckendes Netz von Altauto-Demontagebetrieben, so dass eine Rücknahme in der Nähe des Wohnortes des Fahrzeughalters möglich ist. Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Altauto-Demontagebetrieben zusammen: sie unterziehen sich jährlich der gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen Überprüfung durch einen Sachverständigen auf ordnungsgemäße Arbeitsweise und Einhaltung der Altfahrzeugverordnung.
*Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor der Stilllegung in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union mindestens einen Monat zugealssen war. Der Original-Fahrzeugbrief muss mit übergeben werden. Es muss sich um einen PKW (Fahrzeugklasse M1) oder ein Fahrzeug zur Güterbeförderung (Klasse N1) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen handeln. Es dürfen keine wesentlichen Bauteile oder Komponenten (z. B. Motor, Getriebe, Steuergeräte etc.) fehlen. Dem Fahrzeug dürfen keine Abfälle oder fahrzeuguntypische Stoffe beigelegt werden.
Rettungsdatenblatt
Citroën Modelle bieten umfassende Ausstattungen, um die Sicherheit aller Passagiere an Bord bestmöglich zu gewährleisten. Im Fall der Fälle, stellt das Rettungsdatenblatt den Rettungskräften an der Einsatzstelle detaillierte Informationen zur Unterstützung der patientengerechten Rettung zur Verfügung. Auf einem Datenblatt sind alle Informationen in Bezug auf Rettungsarbeiten am Fahrzeug enthalten.
Mit dem nachfolgenden Link können Sie auf die Datenbank für Rettungsdatenblätter von Citroën Modellen zugreifen und auf Wunsch eine Kopie in Ihrem Fahrzeug mitführen